AGB

1. Das Hotel stellt die Zimmer am Anreisetag ab 13.00 Uhr zur Verfügung; sie sind am Abreisetag bis 11.00 Uhr zu räumen und unter Abgabe der Zimmerschlüssel an der Rezeption zu übergeben.

2. Die kostenlose Stornierung einer Veranstaltung ist bis 8 Wochen vor Beginn möglich, danach entstehen folgende Kosten:
8-6 Wochen vor Anreise 20 % des vereinbarten Arrangements
6-4 Wochen vor Anreise 40 % des vereinbarten Arrangements
4-2 Wochen vor Anreise 60 % des vereinbarten Arrangements
Bei einer Stornierung 2 Wochen vor Anreise bis zum Anreisetag stellen wir 80 % des vereinbarten Zimmerpreises / Arrangements in Rechnung.
Ausnahme: Soweit das Hotel die nicht in Anspruch genommenen Leistungen anderweitig vermieten kann, entstehen für den Veranstalter keine Stornokosten für diese Leistungen.

3. Bis zu den vorgenannten Terminen muß die Rücktrittserklärung (Stornierung) schriftlich dem Hotel zugegangen sein. Ein auf bestimmte Tage bzw. Zeiträume beschränkter Rücktritt ist nach den genannten Daten nicht mehr möglich.

4. Die vom Veranstalter bei Reservierung angegebenen Teilnehmerzahl ist für beide Parteien verbindlich. Bis 14 Tage vor Anreise ist eine kostenlose Reduzierung bis zu 10 % , unter 14 Tage bis zu 5 % des ursprünglich gebuchten Arrangement möglich. Für weitere Reduzierungen des Arrangements gelten die Stornierungskosten gemäß Punkt 2. Bei Nichtbelegung reservierter Zimmer werden Ihnen 100% der Kosten in Rechnung gestellt.

5. Eine Namensliste ist dem Hotel bis 2 Wochen vor Anreise zu übersenden. Sofern nicht ausdrücklich eine Ankunftszeit vereinbart wurde, und diese schriftlich bestätigt ist, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Hotelzimmer nach 19.00 Uhr bei Bedarf anderweitig zu vermieten.

6. Werden Hotelzimmer oder sonstige Leistungen auf Optionsbasis reserviert, kann das Hotel nach Ablauf der Optionsfrist ohne Rücksprache frei darüber verfügen.

7. Die Kosten sind bei Abreise Bar oder mit EC-Karte (mit Geheimnummer) zu begleichen. Das Hotel kann von dem Kunden und/oder dem gesamtschuldnerisch mithaftenden Dritten eine angemessene Vorauszahlung die das Hotel bestimmt verlangen.

8. a.) Das Hotel ist bemüht, Weckrufe mit größter Sorgfalt auszuführen.
b.) Für den Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen, werden sorgfältig behandelt; das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und – auf Wunsch gegen Entgelt- die Nachsendung.
c.) Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Wunsch, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Andernfalls bewahrt das Hotel die Sachen für die Dauer von 6 Wochen auf.
d.) Das Hotel übernimmt für Punkt 8 a)-8 c) keine Haftung. Jedwede Haftung ist ausgeschlossen.

9. Im Falle höherer Gewalt ( Brand, Stromausfall o.ä ) oder sonstiger vom Hotel nicht zu vertretenden Hinderungsgründe, insbesondere solcher außerhalb der Einflußsphäre des Hotels, behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne das dem Kunden ein Anspruch, zum Beispiel auf Schadenersatz, zusteht.

10. Der Veranstalter (Kunde) hat für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer durch seine Mitarbeiter, Hilfskräfte oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind wie für Verluste oder Beschädigungen die er selbst verursacht hat uneingeschränkt zu haften, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des Hotels liegt. Um Beschädigungen der Wände vorzubeugen, ist die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstiger Gegenstände vorher mit dem Hotel abzustimmen. Der Auftraggeber übernimmt die Gewähr dafür, das insbesondere Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht.

11. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen und/oder die beispielsweise Einladung zu Vorstellungsgesprächen oder Verkaufsveranstaltungen bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Einwilligung des Hotels und werden dadurch die Interessen des Hotels beeinträchtigt, kann das Hotel die Veranstaltung absagen. In diesem Fall gelten die Stornobedingungen von Punkt 2 die der Veranstalter dem Hotel zu bezahlen hat.

12. Hat das Hotel begründeten Anlaß zu der Annahme, daß die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, kann das Hotel die Veranstaltung absagen. (siehe Punkt 11)

13. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; in jedem Fall berechnet das Hotel die dafür anfallende Servicegebühr

14. Sollte der Veranstalter den besprochenen und schriftlich festgelegten Ablauf der Veranstaltung abändern, ohne das Hotel zu benachrichtigen, oder sollte sich die Teilnehmerzahl ab 100 Pers. um 10 % (bei Hochzeiten, Versammlungen usw.) der fix bestellten Personenzahl erhöhen übernimmt das Hotel für den reibungslosen Ablauf keine Haftung. Bei der Unterschreitung der fix bestellten Personenzahl erfolgt die Abrechnung auf der Basis der bei der Reservierung schriftlich angegebenen Teilnehmerzahl, bei höherer Personenzahl auf der tatsächlichen Teilnehmerbasis.

15. Erfüllungsort ist für beide Seiten der Ort des Hotels. Gerichtsstand ist München. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil des Beherbergungs- und Bewirtungsvertrages und können nur in beiderseitigen Einvernehmen, in schriftlicher Form abgeändert werden. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.